Mehr Klarheit für die Lebensmittelwahl

Jeder, der sich bewusst für oder gegen bestimmte Inhaltsstoffe entscheiden möchte, hat seine eigene Strategie an die entsprechenden Informationen zu kommen.

Herausforderungen auf dem Weg

Zutatenliste

Die Zutatenliste auf Produkten ist eine erste Orientierungshilfe. Jedoch scheinen diese Informationen mehr den Herstellern zu dienen als dem möglichen Konsumenten. Denn steht dort wirklich drauf, was in dem Produkt enthalten ist. Nein. Über das Herstellverfahren selbst oder welche Hilfsstoffe währenddessen zum Einsatz kommen, steht ebenfalls wenig bis gar nichts auf der Produktkennzeichnung. Kaum ein Mensch kann ohne chemisches, rechtliches oder fachspezifisches Wissen wirklich mit allen Angaben auf der Verpackung einfach mal so etwas anfangen.

Wie will ich damit eine bewusste Entscheidung treffen?

Dabei ist jeder Einkaufszettel ein Stimmzettel.

Glücklicherweise wissen viele Menschen bereits, dass Kälberlab für die Herstellung von Käse oder Gelatine verwendet wird und auch für die Herstellung von Getränken und Weinen eingesetzt werden kann, ohne dass dies auf der Verpackung besonders benannt werden müsste. Das ist jedoch nur ein Beispiel von Vielen.
Dadurch kommen so kuriose Produkte von alternativen Herstellern zustande, wie beispielsweise einem Kräutertee-Hersteller, der auf die Verpackung geschrieben hat, was alles nicht enthalten ist. Im ersten Moment schüttelst Du den Kopf, weil Du Dir sagst: ist doch klar. Im nächsten Augenblick registrierst Du, was das für all‘ die anderen Produkte und ihre Inhaltsstoffe anderer Hersteller bedeuten kann. Natürlich muss das nicht so sein.

Begriffsdefinition

Die Begriffe „vegan“ und „vegetarisch“ sind bisher noch nicht auf europäischer oder nationaler Ebene gesetzlich definiert und geschützt, wie bei biologischen Lebensmitteln. Einige Unternehmen verwenden selbst entwickelte Vegetarische-Labels, deren Kriterien jedoch meist intransparent sind.
Dadurch können dann Gespräche entstehen, wie beispielsweise in einer Konditorei, wo eine Kundin, für den Verzehr im Café, einen veganen Apfelkuchen bestellt. Die Mitarbeiterin bestätigt dies und fragt im Weiteren, ob die Kundin gerne Sahne dazu hätte. Diese antwortet mit einem „natürlich“.
Mehr Transparenz sollen Gütesiegel beziehungsweise Zertifikate liefern. Da wir uns bei „Gib der Natur eine Chance“ mit veganen Rezepten beschäftigen, haben wir uns die aktuellen veganen Zertifikate angesehen, die im europäischen Raum zu finden sind und keine firmeneigenen Kreationen sind.

  • Was können sie oder was können sie nicht?
  • Welche Zertifikate gibt es?
  • Die wichtigsten Informationen zu den Zertifikaten im Überblick

Was können vegane Zertifikate oder was können sie nicht

Tierische Spuren
Spuren sind Stoffe, die unbeabsichtigt in das Produkt gelangen können und nicht zur Rezeptur gehören. Das heißt die Stoffe werden nicht direkt für die Herstellung eingesetzt, können aber in sehr geringem Ausmaß trotz sorgfältiger Produktion in das Produkt gelangen, etwa durch Luftwirbel oder Rückstände an Maschinen. Der Hinweis auf Spuren ist rechtlich freiwillig und bietet Menschen mit Allergien Orientierungshilfe. Der Gehalt von Spuren ist jedoch so gering wie möglich zu halten. Dies wird durch eine Reihe von Vorschriften im Rahmen der veganen Zertifikate sichergestellt.

Gesundheit und fair?
Veganes Essen wird häufig als Synonym für gesundes Essen verwendet. Produkte, die mit einem veganen Zertifikat gekennzeichnet sind, müssen aber nicht unbedingt gesünder sein als Produkte ohne Siegel.
Einige gekennzeichnete Produkte sind oft stark verarbeitet und kommen teilweise nicht ohne Geschmacksverstärker, Farbstoffe, Aromastoffe, Verdickungsmittel oder Konservierungsstoffe aus. Diese verstecken sich meist hinter Zahlen auf der E-Nummern-Liste. Das vegane Zertifikat sagt auch nichts darüber aus, ob ein Produkt beispielsweise aus biologischer Landwirtschaft stammt oder fair gehandelt wurde.

Kontrollen
Über Kontrollen gibt es bei Veganblume wenig Informationen.
Werden die Betriebe tatsächlich besucht? Werden Produkte tatsächlich untersucht oder nur aufgrund schriftlicher Rezepturen und Informationen zertifiziert?
Beim V-Label ist von jährlichen Produktkontrollen am Produktionsort die Rede.

Veganblume

Die Vegan Society in England zeichnet seit 1990, weltweit, mit der Veganblume, im englischen „Vegan Trademark“, vegane Produkte aus, die ohne tierische Bestandteile oder Tierversuche hergestellt wurden. Im deutschsprachigen Raum ist die Vegane Gesellschaft Österreich zuständig.

Veganblume: Kriterien

1. Bei der Herstellung und/oder Entwicklung des Produktes dürfen keine tierischen Produkte, keine tierischen Nebenprodukte oder aus Tieren gewonnene Rohstoffe verwendet werden oder verwendet worden sein. Als „Tiere“ versteht die Vegan Society alle Wirbeltiere und mehrzellige wirbellose Tiere.
2. Herstellende Unternehmen dürfen weder selbst Tierversuche durchführen noch Dritte damit beauftragen.
3. Wenn eine Firma sowohl vegane als auch konventionelle Produkte herstellt, müssen alle Maschinen gründlich gereinigt werden, bevor sie wieder mit veganen Stoffen in Berührung kommen.
4. Sollte ein Produkt gentechnisch veränderte Organismen, GVOs, enthalten, muss dies auf der Verpackung gekennzeichnet werden.
5. Die Herstellung oder Entwicklung von GVOs durch Tiergene oder durch von Tieren gewonnene Substanzen ist untersagt.

 

V-Label

Das V-Label ist ein seit 1996 bestehendes, internationales Gütesiegel zur Kennzeichnung von veganen und vegetarischen Produkten und Dienstleistungen. Die European Vegetarian Union ist der Dachverband von vegetarischen und veganen Organisationen in Europa und hält die Markenrechte am V-Label.

Das V-Label wird in Deutschland vom Vegetarierbund Deutschland e.V. vergeben, in der Schweiz von Swissveg und in Österreich von der Veganen Gesellschaft Österreich.
Es gibt zwei Stufen des Labels: vegan und vegetarisch. Die Stufe steht unter dem V-Label. Ist dort nichts angegeben, ist das Produkt vegetarisch – nicht vegan! Ein veganes Produkt wird mit „vegan“ oder „100% pflanzlich“ gekennzeichnet und garantiert, dass das Produkt ohne tierische Inhaltsstoffe und Hilfsstoffe ist.

V-Label: Kriterien

1. Verpflichtung der Hersteller zur Qualitätssicherung
2. Inspektionen und Laboranalysen. Jährliche Produktkontrollen am Produktionsort.
3. Keine gentechnisch veränderten Organismen, GVO
4. Überprüfung der verwendeten Inhalts- und Hilfsstoffe
5. Keine Tierversuche am Endprodukt
6. Verboten sind gentechnisch veränderte Produkte und Zutaten aus Schlachtabfällen

Verbote
Schlachtprodukte, Fischbestandteile, Aromen tierischer Herkunft (ausgenommen Aromen auf Milchbasis betreffend V-Label „vegetarisch“), andere Eier als Geflügeleier (betreffend V-Label „vegetarisch“), tierisches Lab, Gelée Royal, Farbstoffe tierischer Herkunft, mit Tierkohle gebleichter Zucker, Trägerstoffe und Hilfsstoffe tierischer Herkunft.

Vegetarisch
Produkte, die nicht aus Tieren oder Tierbestandteilen hergestellt wurden. Tierische Erzeugnisse von lebenden Tieren, wie Milch und Eier, dürfen enthalten sein. Eier aus Käfighaltung und „ausgestalteter Käfighaltung“ dürfen nicht verwendet werden.

Vegan
Produkte, die nicht aus Tieren, Tierbestandteilen oder tierischen Erzeugnissen von lebenden Tieren hergestellt wurden. Zusätzlich zu den oben angeführten, verbotenen Stoffen dürfen mit dem V-Label „vegan“ zertifizierte folgenden Stoffe nicht enthalten: Eier, Honig, Milcherzeugnisse, tierisches Wachs, Trägerstoffe und Hilfsstoffe aus tierischen Produkten von lebenden Tieren.

Allgemein
Verpackungen und Düngemittel werden im Rahmen der Zertifizierung mit dem V-Label nicht überprüft. Es wird jedoch empfohlen, freiwillig auf Verpackungen und Düngemittel mit tierischen Inhaltsstoffen zu verzichten. Produkte mit tierischen Spurenkennzeichnungen entsprechen den Kriterien des V-Labels.

 

Quellen: Die Informationen über die Zertifikate und ihre Kriterien stammen von den jeweiligen Webseiten der Zertifikatsanbieter

 

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