Teil 3: Stevia

 

Ein Kommentar vorab

Bei allen Alternativen für den klassischen Haushaltszucker, Saccharose, liegt die Bewertung der Eignung im Auge des Betrachters.

Warum möchtest Du eine Zuckervariante wählen?

  • Soll er natürlicher sein, im Sinne möglichst wenig industrieller Arbeitsschritte hinter sich haben, bis dieser bei Dir ist?
  • Oder natürlich im Sinne der Herkunft des Ausgangsmaterials bei der Herstellung?
  • Soll die Zuckervariante aus Produkten entstehen, die auch in Deinem Heimatland wachsen?
  • Möchtest Du eine Möglichkeit, die Deinen Stoffwechsel im Hinblick auf Insulin entlastet?
  • Spielt der Geschmack eine wichtige Rolle?
  • Sind die Anwendungsmöglichkeiten besonders wichtig für Dich?

Für welches Produkt oder welche Süßungsvariante Du Dich auch entscheidest, es lohnt sich, bei Produkten auf die Qualität zu achten.  Dafür ist es hilfreich, mehr Informationen über die Süßungsvarianten zu haben.
Wir freuen uns, wenn Dir unsere Beiträge dabei hilfreich sind.

Nun wollen wir uns Stevia näher ansehen.

 

Was ist Stevia?

Stevia wird aus der Pflanze Stevia rebaudiana gewonnen. Die Pflanze wird auch Süßkraut oder Honigkraut genannt. Botanisch gehört sie zu den Korbblütlern wie die Sonnenblumen. Das aus der Pflanze gewonnene Stoffgemisch wird als Süßstoff verwendet. Es besteht hauptsächlich aus sogenannten Steviolglycosiden.
Steviaprodukte können eine 450-fache Süßkraft von Zucker haben, sind nicht kariogen, rufen also keine Karies hervor, und sind nach Informationen von Fachleuten für Diabetiker geeignet, da sie keinen Einfluss auf den Blutzuckerspiegel haben.
Stevioglycoside sind unter der E-Nummer E960 in der EU seit dem 2. Dezember 2011 als Lebensmittelzusatzstoff zugelassen.

Zulassungs-Etappen

Für die Wege der Zulassung dieses Süßstoffs brauchte es wohl einen langen Atem.

  • 1971 wurde er in Japan zugelassen. 1981 betrug der Verbrauch in Japan schon 2000 Tonnen.
  • Bereits 1985, in der EU, und 1997, in Belgien, gab es die ersten Starts für Zulassungen, damals noch ohne Erfolg.
  • Am 22.2.2000 folgte eine weitere Verwehrung der EU-Kommission aus Gründen der Lebensmittelsicherheit.
  • 2007 meldete Coco-Cola 24 Patentanmeldungen basierend auf Stevia als Süßstoff an.
  • Denn danach gab es 2008 die erste Zulassung in der Schweiz als Einzelantrag der Firma Storms, gefolgt von Zulassungen in Australien, Neuseeland und den USA.
  • 2009 bekam Frankreich eine Zulassung jedoch nur für die Nutzung innerhalb Frankreichs.
  • Und seit 2.Dezember 2011 nun als Lebensmittelzusatzstoff E960 in der EU zugelassen, erwirkt in Österreich.

 

 

Natürliches Vorkommen

Stevia Blätter werden seit Jahrhunderten in der indigenen Bevölkerung Paraguays und Brasiliens bei der Bereitung von Speisen und Getränken sowie als Heilpflanze verwendet.
Die in Südamerika beheimatete Pflanze wächst als Staude. Bereits in den 1920er Jahren wurde Stevia rebaudiana in großen Plantagen in Paraguay und Brasilien angebaut. Die Anbaugebiete haben sich stark erweitert. So finden wir die Stevia rebaudiana inzwischen in vielen Gebieten Süd- und Zentralamerikas, Israels, Thailands und der Volksrepublik China.

 

Herstellung

Bei der Herstellung wird zwischen den industriellen und traditionellen Verfahren unterschieden.
Das traditionelle Verfahren beinhaltet die Trocknung und Pulverisierung der Blätter. Aus diesem Pulver werden dann Pulver, Extrakte, Streusüße sowie flüssige Zubereitungen, auf Wassser oder Alkoholbasis, hergestellt.
Bei dem industriellen Verfahren werden die Steviolglycoside aus den Stevia Blättern extrahiert. Hierbei kommen hochmoderne Destillations- und Extraktionsanlagen zum Einsatz.

 

Wirkung und Anwendung

  • Wissenschaftliche Studien haben zudem gezeigt, dass Stevia eine blutdrucksenkende und zuckersenkende Wirkung hat.
  • Grundsätzlich müssen bisherige Rezepturen umfassend angepasst werden, weil die Stevia-Süßstoffe im Vergleich mit Kristallzucker ein viel geringeres Volumen haben.
  • Der Eigengeschmack von Stevia-Süßstoffen wird individuell verschieden wahrgenommen. Die einen empfinden Zucker als die angenehmere Süße, die anderen Stevia. Hersteller sind deshalb weiterhin mit der Reduzierung des bitteren Beigeschmacks beschäftigt.
  • Bereits ein Viertel Teelöffel pulverisierter Blätter reichen, um eine Tasse zu süßen.
  • Neben extrahiertem Pulver werden auch Tabletten, Kapseln, wässrige oder alkoholische Lösungen verwendet.

 

Gesundheitliche Aspekte

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  • Stevia wird meistens als Ersatz für Zucker oder synthetisch hergestellte Süßstoffe verwendet und als gesündere Alternative vermarktet.
  • In Stevia-Produkten wird mittels veränderter Rezeptur versucht, die ursprüngliche Süße sowie den Geschmack beizubehalten, wobei Zucker und Süßstoffe durch Steviolglycoside ersetzt werden. Folglich wird Stevia meist in sehr stark zuckerhaltigen Produkten und Süßspeisen verwendet.
  • Enzymatisch veränderte Stevia ist in der EU nicht zugelassen. In den USA gibt es einige dieser Produkte, die mit „Generally recognized as safe“, bedeutet: allgemein als sicher anerkannt, als „GRAS“ gekennzeichnet sind.
  • Die EU-Kommission schreibt Höchstmengen bei der Dosierung für einen unschädlichen Verzehr vor. Stevia Süßstoffe dürfen nicht mehr als 30 Prozent des Zuckers ersetzen. Für viele Produktbereiche wie Kekse oder Gebäck ist Stevia als Süßungsmittel von der EU-Kommission nicht zugelassen.

 

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Teil 1 und 2 sowie 4 bis 10 der Süße des Lebens im Alltag Reihe